Urteile zum Sozialversicherungsrecht: Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Ordensleute, die Angestellte oder Beamte sind oder waren

Hegemann gibt ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18.03.1982 zum Streit, ob die klagende geistliche Genossenschaft eines ehemaligen Mitglieds nachversichern muss, wieder und kommentiert es. Ferner druckt er ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.05.1982 ab, bei dem es um einen Streit um die...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Hegemann, Bernward (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 1983
In: Ordenskorrespondenz
Jahr: 1983, Band: 24, Seiten: 184-193
weitere Schlagwörter:B Ordensleute
B Rechtsprechung
B Sozialversicherung
Online-Zugang: Volltext (kostenfrei)
Parallele Ausgabe:Nicht-Elektronisch
Beschreibung
Zusammenfassung:Hegemann gibt ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18.03.1982 zum Streit, ob die klagende geistliche Genossenschaft eines ehemaligen Mitglieds nachversichern muss, wieder und kommentiert es. Ferner druckt er ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.05.1982 ab, bei dem es um einen Streit um die Nachversicherung eines ehemaligen Ordenspriesters geht
Zugangseinschränkungen:[DE-21]Open Access
Enthält:Enthalten in: Ordenskorrespondenz
Persistent identifiers:DOI: 10.60892/ordkorr.v24i.79581