Die Ordensleute im Ungarischen Sozialversicherungsrecht

Die Mitglieder der Ordensinstitute, Säkularinstitute, Gesellschaften des apostlischen Lebens, sowie die Novizen und die eine Probezeit verbringenden Kandidaten haben eine Sozialversicherung, die sich sowohl auf die Gesundheitsversicherung als auch auf die Sicherung einer minimalen Pension erstreckt....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Erdő, Péter 1952- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 1996
In: Służba i praca
Jahr: 1996, Seiten: 245-260
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Ordensleute
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 670
B Sozialversicherung
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Mitglieder der Ordensinstitute, Säkularinstitute, Gesellschaften des apostlischen Lebens, sowie die Novizen und die eine Probezeit verbringenden Kandidaten haben eine Sozialversicherung, die sich sowohl auf die Gesundheitsversicherung als auch auf die Sicherung einer minimalen Pension erstreckt. Krankengeld können aber die kirchlichen Personen, die kein staatlich-rechtliches Arbeitsverhältnis haben, nicht bekommen
ISBN:8386668474
Enthält:Enthalten in: Służba i praca