Sollicitatio in actu confessionis: eine Straftat, die nicht bewiesen werden kann?
Klaus Lüdicke hat im „Münsterischen Kommentar" die These vertreten, die Straftat der sollicitatio in actu confessionis könne aus prozessrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht bestraft werden. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser These des Jubilars kritisch auseinander. Hierzu werden zunä...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Ludgerus Verlag
2023
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In: |
Nulla est caritas sine iustitia
Year: 2023, Volume: 82, Pages: 331-349 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Crime
/ Solicitation
/ Confession
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IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Confession
B sollicitatio |
Summary: | Klaus Lüdicke hat im „Münsterischen Kommentar" die These vertreten, die Straftat der sollicitatio in actu confessionis könne aus prozessrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht bestraft werden. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser These des Jubilars kritisch auseinander. Hierzu werden zunächst die einschlägigen Strafbestimmungen in Vergangenheit und Gegenwart in Erinnerung gerufen. Dann wird der materielle Tatbestand der sollicitatio erläutert. Da sich bei kirchenrechtsdogmatischen Konkretisierungsvorschlägen die Wahrheit nicht positiv, sondern stets nur durch Widerlegung des Falschen zeigt, werden Lüdickes Interpretation und ein Alternativvorschlag einem mehrstufigen „Negativtest" unterzogen. Die spezifischen verfahrensrechtlichen Herausforderungen können hier nicht verschwiegen werden. Gleichwohl zeigt sich am Ende, dass erforderlichenfalls das Übel der sollicitatio in actu confessionis durchaus auch heute noch mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden kann. |
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ISBN: | 3874973018 |
Contains: | Enthalten in: Nulla est caritas sine iustitia
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