Sollicitatio in actu confessionis: eine Straftat, die nicht bewiesen werden kann?
Klaus Lüdicke hat im „Münsterischen Kommentar" die These vertreten, die Straftat der sollicitatio in actu confessionis könne aus prozessrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht bestraft werden. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser These des Jubilars kritisch auseinander. Hierzu werden zunä...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Pubblicazione: |
2023
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In: |
Nulla est caritas sine iustitia
Anno: 2023, Volume: 82, Pagine: 331-349 |
(sequenze di) soggetti normati: | B
Reato
/ Sollicitatio ad turpia
/ Confessione
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Altre parole chiave: | B
Confessione
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Riepilogo: | Klaus Lüdicke hat im „Münsterischen Kommentar" die These vertreten, die Straftat der sollicitatio in actu confessionis könne aus prozessrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht bestraft werden. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser These des Jubilars kritisch auseinander. Hierzu werden zunächst die einschlägigen Strafbestimmungen in Vergangenheit und Gegenwart in Erinnerung gerufen. Dann wird der materielle Tatbestand der sollicitatio erläutert. Da sich bei kirchenrechtsdogmatischen Konkretisierungsvorschlägen die Wahrheit nicht positiv, sondern stets nur durch Widerlegung des Falschen zeigt, werden Lüdickes Interpretation und ein Alternativvorschlag einem mehrstufigen „Negativtest" unterzogen. Die spezifischen verfahrensrechtlichen Herausforderungen können hier nicht verschwiegen werden. Gleichwohl zeigt sich am Ende, dass erforderlichenfalls das Übel der sollicitatio in actu confessionis durchaus auch heute noch mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden kann. |
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ISBN: | 3874973018 |
Comprende: | Enthalten in: Nulla est caritas sine iustitia
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