Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer. Urteil vom 26.11.2008 - X R 24/08

Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die...

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企業作者: Deutschland Bundesfinanzhof (Author)
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語言:Undetermined language
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
出版: 2012
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2012, 卷: 52, Pages: 284-290
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Kirchensteuerrecht
B 司法判決
B 稅法
實物特徵
總結:Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die Erstattung ihren Rechtsgrund in der fehlenden Beitragspflicht oder in einer Betragsermäßigung hat
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946