Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer. Urteil vom 26.11.2008 - X R 24/08
Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Lingua non determinata |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Pubblicazione: |
2012
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Anno: 2012, Volume: 52, Pagine: 284-290 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Diritto in materia di imposte ecclesiastiche
B Giurisprudenza <motivo> B Diritto tributario |
Riepilogo: | Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die Erstattung ihren Rechtsgrund in der fehlenden Beitragspflicht oder in einer Betragsermäßigung hat |
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ISSN: | 0340-8760 |
Comprende: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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