Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer. Urteil vom 26.11.2008 - X R 24/08

Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die...

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Pubblicazione: 2012
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Anno: 2012, Volume: 52, Pagine: 284-290
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Diritto in materia di imposte ecclesiastiche
B Giurisprudenza <motivo>
B Diritto tributario
Descrizione
Riepilogo:Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die Erstattung ihren Rechtsgrund in der fehlenden Beitragspflicht oder in einer Betragsermäßigung hat
ISSN:0340-8760
Comprende:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946