Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer. Urteil vom 26.11.2008 - X R 24/08
Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die...
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格式: | Print 文件 |
语言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
出版: |
2012
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2012, 卷: 52, Pages: 284-290 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
司法判决
B Kirchensteuerrecht B 税法 |
总结: | Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die Erstattung ihren Rechtsgrund in der fehlenden Beitragspflicht oder in einer Betragsermäßigung hat |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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