Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer. Urteil vom 26.11.2008 - X R 24/08
Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die...
Collectivité auteur: | |
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Type de support: | Imprimé Article |
Langue: | Langue indéterminée |
Vérifier la disponibilité: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Publié: |
2012
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Dans: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Année: 2012, Volume: 52, Pages: 284-290 |
Classifications IxTheo: | SB Droit canonique |
Sujets non-standardisés: | B
Jurisprudence
B Législation sur l’impôt ecclésiastique B Droit fiscal |
Résumé: | Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die Erstattung ihren Rechtsgrund in der fehlenden Beitragspflicht oder in einer Betragsermäßigung hat |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contient: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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