Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer. Urteil vom 26.11.2008 - X R 24/08

Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die...

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Collectivité auteur: Deutschland Bundesfinanzhof (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Langue indéterminée
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Publié: 2012
Dans: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Année: 2012, Volume: 52, Pages: 284-290
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Jurisprudence
B Législation sur l’impôt ecclésiastique
B Droit fiscal
Description
Résumé:Leitsatz: Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen; ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Auch bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die Erstattung ihren Rechtsgrund in der fehlenden Beitragspflicht oder in einer Betragsermäßigung hat
ISSN:0340-8760
Contient:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946