Revisibilität von kirchl. Beamtenrecht, Beschluss vom 10.06.2005 - 2 b 97/04

Soweit Religionsgemeinschaften von der durch § 135 Satz 2 BRRG eröffnete Möglichkeit, die Rechtsverhältnisse ihrer Beamten dem staatlichen Beamtenrecht entsprechend zu regeln und der revisionsgerichtlichen Überprüfung nach § 127 BRRG zu unterwerfen, keinen Gebrauch machen, ist das Revisionsgericht a...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2009, Band: 47, Seiten: 245-246
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Beamtenrecht
B Rechtsprechung
B Arbeitsrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Soweit Religionsgemeinschaften von der durch § 135 Satz 2 BRRG eröffnete Möglichkeit, die Rechtsverhältnisse ihrer Beamten dem staatlichen Beamtenrecht entsprechend zu regeln und der revisionsgerichtlichen Überprüfung nach § 127 BRRG zu unterwerfen, keinen Gebrauch machen, ist das Revisionsgericht an einer Auslegung kirchlichen Beamtenrechts durch das Berufungsgericht gebunden, es sei denn, dass diese gegen Bundesrecht verstößt, insbesondere die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Verhältnismäßigkeit, des Willkürverbots und der Chancengleichheit verletzt.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946