Revisibilität von kirchl. Beamtenrecht, Beschluss vom 10.06.2005 - 2 b 97/04
Soweit Religionsgemeinschaften von der durch § 135 Satz 2 BRRG eröffnete Möglichkeit, die Rechtsverhältnisse ihrer Beamten dem staatlichen Beamtenrecht entsprechend zu regeln und der revisionsgerichtlichen Überprüfung nach § 127 BRRG zu unterwerfen, keinen Gebrauch machen, ist das Revisionsgericht a...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2009
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2009, Band: 47, Seiten: 245-246 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Beamtenrecht
B Rechtsprechung B Arbeitsrecht |
Zusammenfassung: | Soweit Religionsgemeinschaften von der durch § 135 Satz 2 BRRG eröffnete Möglichkeit, die Rechtsverhältnisse ihrer Beamten dem staatlichen Beamtenrecht entsprechend zu regeln und der revisionsgerichtlichen Überprüfung nach § 127 BRRG zu unterwerfen, keinen Gebrauch machen, ist das Revisionsgericht an einer Auslegung kirchlichen Beamtenrechts durch das Berufungsgericht gebunden, es sei denn, dass diese gegen Bundesrecht verstößt, insbesondere die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Verhältnismäßigkeit, des Willkürverbots und der Chancengleichheit verletzt. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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