Ausnahme vom Verbot des Schächtens, zwingende religiöse Vorschriften, Urteil vom 21. 10. 1993 - 20 A 3887/92
Leitsatz: Eine Befreiung vom Verbot des Schächtens kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller nachweißt, dass die Schächtung als Vorrausetzung erlaubte Fleischgenuss von der Religionsgemeinschaft oder einer ihrer Teilgemeinschaften, nicht nur von einzelnen Gläubigen oder Gruppen, zwingend vorgesc...
Körperschaft: | |
---|---|
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1997
|
In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1997, Band: 31, Seiten: 465-475 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Rechtsprechung
B Schächten |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Eine Befreiung vom Verbot des Schächtens kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller nachweißt, dass die Schächtung als Vorrausetzung erlaubte Fleischgenuss von der Religionsgemeinschaft oder einer ihrer Teilgemeinschaften, nicht nur von einzelnen Gläubigen oder Gruppen, zwingend vorgeschrieben ist. Im vorliegenden Fall wird dieser Nachweis für einen Antragsteller moslemischen Glaubens nicht als erbracht angesehen. |
---|---|
ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
|