Ausnahme vom Verbot des Schächtens, zwingende religiöse Vorschriften, Urteil vom 21. 10. 1993 - 20 A 3887/92

Leitsatz: Eine Befreiung vom Verbot des Schächtens kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller nachweißt, dass die Schächtung als Vorrausetzung erlaubte Fleischgenuss von der Religionsgemeinschaft oder einer ihrer Teilgemeinschaften, nicht nur von einzelnen Gläubigen oder Gruppen, zwingend vorgesc...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1997, Band: 31, Seiten: 465-475
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Rechtsprechung
B Schächten
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Eine Befreiung vom Verbot des Schächtens kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller nachweißt, dass die Schächtung als Vorrausetzung erlaubte Fleischgenuss von der Religionsgemeinschaft oder einer ihrer Teilgemeinschaften, nicht nur von einzelnen Gläubigen oder Gruppen, zwingend vorgeschrieben ist. Im vorliegenden Fall wird dieser Nachweis für einen Antragsteller moslemischen Glaubens nicht als erbracht angesehen.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946