Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, Urteil vom 26.05.2000 - 9 K 131/00

1. In einer glaubensverschiedenen Ehe begründet der gegen den einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörenden Ehegatten gerichtete Kirchgeldbescheid keine Klagebfugnis des anderen Ehegatten. 2. Die Regelungen über das besondere Kirchgeld in Baden-Württemberg sind verfassungsgemäß. 3. Steue...

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主要作者: FG Baden-Württemberg, Außensenat Stuttgart (Author)
格式: Print Article
語言:German
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出版: 2001
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2001, 卷: 46, Pages: 215-224
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 教稅
B 司法判決
B 給教會的捐款
B 稅法
實物特徵
總結:1. In einer glaubensverschiedenen Ehe begründet der gegen den einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörenden Ehegatten gerichtete Kirchgeldbescheid keine Klagebfugnis des anderen Ehegatten. 2. Die Regelungen über das besondere Kirchgeld in Baden-Württemberg sind verfassungsgemäß. 3. Steuergegenstand des besonderen Kirchgeldes ist der Lebensführungsaufwand, für dessen Bemessung das gemeinsame Einkommen als Hilfsmaßstab herangezogen werden kann. Dies ist auch dann zulässig, wenn der einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörende Ehegatte keine Einkünfte erzielt
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht