Die Beachtung des Naturgesetzes als Voraussetzung einer ganzheitlichen Erziehung der menschlichen Person

Die Bedeutung des Naturgesetzes wurde bereits von CICERO in seiner vorchristlichen Definition erkannt und durch die göttliche Offenbarung (Dekalog) allen Menschen kundgetan, im Konzilsdokument Gaudium et spes empfohlen und schließlich im Katechismus der Katholischen Kirche definiert. Papst JOHANNES...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Wegan, Martha 1937- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: [2016]
In: De processibus matrimonialibus
Jahr: 2014, Band: 21/22, Seiten: 445-455
IxTheo Notationen:FB Theologiestudium
KDB Katholische Kirche
NCA Ethik
SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Benedikt XVI Papst (1927-2022)
B Naturgesetz
B Erwachsenenbildung
B Hochschulrecht
B Thomas von Aquin, Heiliger (1225-1274)
B Naturrecht
B Theologiestudium
B Theologie
B Erziehung
B Vatikanisches Konzil 2. (1962-1965) Vatikanstadt Gaudium et spes
B Ausbildung
B Johannes Paul II Papst (1920-2005)
B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau
B Bologna-Prozess
B Katechismus
B Wissenschaft
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Bedeutung des Naturgesetzes wurde bereits von CICERO in seiner vorchristlichen Definition erkannt und durch die göttliche Offenbarung (Dekalog) allen Menschen kundgetan, im Konzilsdokument Gaudium et spes empfohlen und schließlich im Katechismus der Katholischen Kirche definiert. Papst JOHANNES PAUL II. und Papst BENEDIKT XVI. erwiesen sich als entschiedene Verteidiger des Naturgesetzes. Sie erkannten, dass die lex naturalis als einziges Heilmittel gegen die totale Verwirrung der heutigen Zeit in allen Bereichen des menschlichen Lebens wieder entdeckt, verteidigt und wissenschaftlich begründet werden muss. Gestützt auf die Lehraussagen dieser beiden Päpste und im Bewusstsein, dass die Durchsetzung der im Naturgesetz enthaltenen Wahrheiten, nämlich "die im Sein enthaltene ethische Botschaft", immer wieder auf Widerstand stößt, hat Kard. Z. GROCHOLEWSKI in Vorträgen, Konferenzen und Studien, die Existenz des Naturgesetzes nicht nur bewiesen, sondern auch seine Anerkennung als Fundament jeglichen positiven, sowohl zivilen wie kirchlichen Rechts, gefordert. Unermüdlich setzte er sich für die Schaffung einer Universität ein, die eine klare konfessionelle oder weltanschauliche Identität besitzt, die Philosophie und Theologie als wesentlichen Bestandteil der universitären Wissenschaft beibehält und so zu der ganzheitlichen Bildung der Menschen beiträgt. Deshalb bildet auch die Einhaltung des sittlichen Naturgesetzes einen konstan- ten Faktor der meisten Beiträge in der groß angelegten, dem Praefekt der Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Zenon Kard. GROCHOLEWSKI, gewidmeten Festschrift Quod iustum est et aequum. Die Beiträge des I. Teils beziehen sich auf den Lebensweg des Kardinals, seine Ausbildung, seine Tätigkeit als Priester, Bischof und Kardinal, vor allem in der Apostolischen Signatur und dann in der Kongregation für das Katholische Bildungswesen. Im II. Teil befinden sich ausgewählte Beiträge über kirchenrechtliche Themen. Im III. und längsten Teil werden Probleme der Erziehung behandelt. Der Hl. Stuhl ist auch auf Initiative von Kard. GROCHOLEWSKI dem "Bologna Prozess" beigetreten, um wenigstens als "schöpferische Minderheit" den Herausforderungen der modernen säkularisierten Gesellschaft standzuhalten und in institutioneller Autonomie und akademischer Freiheit die Sendung der Kirche in der Hochschulpolitik zu verkünden. Viele Autoren verlangen daher eine Rückkehr zum natürlichen Sittengesetz und fordern energisch seine Durchsetzung, um eine totale Orientierungslosigkeit des modernen Menschen, besonders der jüngeren Generation und eine immer größere Unsicherheit, gültige Entscheidung des täglichen Lebens zu treffen, zu verhindern
ISSN:0948-0471
Enthält:Enthalten in: De processibus matrimonialibus