Die Beachtung des Naturgesetzes als Voraussetzung einer ganzheitlichen Erziehung der menschlichen Person
Die Bedeutung des Naturgesetzes wurde bereits von CICERO in seiner vorchristlichen Definition erkannt und durch die göttliche Offenbarung (Dekalog) allen Menschen kundgetan, im Konzilsdokument Gaudium et spes empfohlen und schließlich im Katechismus der Katholischen Kirche definiert. Papst JOHANNES...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
[2016]
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In: |
De processibus matrimonialibus
Year: 2014, Volume: 21/22, Pages: 445-455 |
IxTheo Classification: | FB Theological education KDB Roman Catholic Church NCA Ethics SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Vatican Council 2. (1962-1965) Vatikanstadt Gaudium et spes
B Theology B Catechism B Bologna process B Adult education B Science B Johannes Paul II Pope (1920-2005) B Training B Thomas Aquinas 1225-1274 B Law of nature B Higher education B Education B Theological studies B Natural law B Benedikt XVI Pope (1927-2022) B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau |
Summary: | Die Bedeutung des Naturgesetzes wurde bereits von CICERO in seiner vorchristlichen Definition erkannt und durch die göttliche Offenbarung (Dekalog) allen Menschen kundgetan, im Konzilsdokument Gaudium et spes empfohlen und schließlich im Katechismus der Katholischen Kirche definiert. Papst JOHANNES PAUL II. und Papst BENEDIKT XVI. erwiesen sich als entschiedene Verteidiger des Naturgesetzes. Sie erkannten, dass die lex naturalis als einziges Heilmittel gegen die totale Verwirrung der heutigen Zeit in allen Bereichen des menschlichen Lebens wieder entdeckt, verteidigt und wissenschaftlich begründet werden muss. Gestützt auf die Lehraussagen dieser beiden Päpste und im Bewusstsein, dass die Durchsetzung der im Naturgesetz enthaltenen Wahrheiten, nämlich "die im Sein enthaltene ethische Botschaft", immer wieder auf Widerstand stößt, hat Kard. Z. GROCHOLEWSKI in Vorträgen, Konferenzen und Studien, die Existenz des Naturgesetzes nicht nur bewiesen, sondern auch seine Anerkennung als Fundament jeglichen positiven, sowohl zivilen wie kirchlichen Rechts, gefordert. Unermüdlich setzte er sich für die Schaffung einer Universität ein, die eine klare konfessionelle oder weltanschauliche Identität besitzt, die Philosophie und Theologie als wesentlichen Bestandteil der universitären Wissenschaft beibehält und so zu der ganzheitlichen Bildung der Menschen beiträgt. Deshalb bildet auch die Einhaltung des sittlichen Naturgesetzes einen konstan- ten Faktor der meisten Beiträge in der groß angelegten, dem Praefekt der Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Zenon Kard. GROCHOLEWSKI, gewidmeten Festschrift Quod iustum est et aequum. Die Beiträge des I. Teils beziehen sich auf den Lebensweg des Kardinals, seine Ausbildung, seine Tätigkeit als Priester, Bischof und Kardinal, vor allem in der Apostolischen Signatur und dann in der Kongregation für das Katholische Bildungswesen. Im II. Teil befinden sich ausgewählte Beiträge über kirchenrechtliche Themen. Im III. und längsten Teil werden Probleme der Erziehung behandelt. Der Hl. Stuhl ist auch auf Initiative von Kard. GROCHOLEWSKI dem "Bologna Prozess" beigetreten, um wenigstens als "schöpferische Minderheit" den Herausforderungen der modernen säkularisierten Gesellschaft standzuhalten und in institutioneller Autonomie und akademischer Freiheit die Sendung der Kirche in der Hochschulpolitik zu verkünden. Viele Autoren verlangen daher eine Rückkehr zum natürlichen Sittengesetz und fordern energisch seine Durchsetzung, um eine totale Orientierungslosigkeit des modernen Menschen, besonders der jüngeren Generation und eine immer größere Unsicherheit, gültige Entscheidung des täglichen Lebens zu treffen, zu verhindern |
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ISSN: | 0948-0471 |
Contains: | Enthalten in: De processibus matrimonialibus
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