Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit wegen einer Mittelfehlverwendung

Die Düsseldorfer Finanzrichter hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit eine unangemessen hohe Vergütung der Geschäftsführung, die durch eine nicht vom Aufsichtsrat als Gremium abgesegnete Vereinbarung zustande kam, Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit der Körperschaft hat. N...

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Autore principale: Kronawitter, Martin (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Tedesco
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Pubblicazione: 2024
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Anno: 2024, Volume: 12, Fascicolo: 6, Pagine: 198-201
(sequenze di) soggetti normati:B Diritto ecclesiastico del lavoro / Diritto del lavoro / Pubblica utilità / Remunerazione
Notazioni IxTheo:SA Diritto ecclesiastico
SB Diritto canonico
Descrizione
Riepilogo:Die Düsseldorfer Finanzrichter hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit eine unangemessen hohe Vergütung der Geschäftsführung, die durch eine nicht vom Aufsichtsrat als Gremium abgesegnete Vereinbarung zustande kam, Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit der Körperschaft hat. Nach dem Urteil vom 15.4.20241 liegt keine Mittelfehlverwendung iSd § 55 Abs. 1 Nr. 1 und 3 AO vor, da die rechtsgrundlose Auszahlung der Vergütungen an die Geschäftsführung nicht der Körperschaft zugerechnet werden können. Lediglich bei grober Vernachlässigung der dem Gesamtgremium Aufsichtsrat obliegenden Überwachungspflichten wäre eine Zurechnung geboten; eine solche grobe Vernachlässigung der Überwachungspflichten lag im Streitfall aber nicht vor.
ISSN:2196-0119
Comprende:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen