Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit wegen einer Mittelfehlverwendung
Die Düsseldorfer Finanzrichter hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit eine unangemessen hohe Vergütung der Geschäftsführung, die durch eine nicht vom Aufsichtsrat als Gremium abgesegnete Vereinbarung zustande kam, Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit der Körperschaft hat. N...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
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Pubblicazione: |
2024
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In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Anno: 2024, Volume: 12, Fascicolo: 6, Pagine: 198-201 |
(sequenze di) soggetti normati: | B
Diritto ecclesiastico del lavoro
/ Diritto del lavoro
/ Pubblica utilità
/ Remunerazione
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Notazioni IxTheo: | SA Diritto ecclesiastico SB Diritto canonico |
Riepilogo: | Die Düsseldorfer Finanzrichter hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit eine unangemessen hohe Vergütung der Geschäftsführung, die durch eine nicht vom Aufsichtsrat als Gremium abgesegnete Vereinbarung zustande kam, Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit der Körperschaft hat. Nach dem Urteil vom 15.4.20241 liegt keine Mittelfehlverwendung iSd § 55 Abs. 1 Nr. 1 und 3 AO vor, da die rechtsgrundlose Auszahlung der Vergütungen an die Geschäftsführung nicht der Körperschaft zugerechnet werden können. Lediglich bei grober Vernachlässigung der dem Gesamtgremium Aufsichtsrat obliegenden Überwachungspflichten wäre eine Zurechnung geboten; eine solche grobe Vernachlässigung der Überwachungspflichten lag im Streitfall aber nicht vor. |
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ISSN: | 2196-0119 |
Comprende: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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