Arbeitnehmer einer Werkstatt für behinderte Menschen als Beschäftigte eines Zweckbetriebs „Integrationsprojekt”

Die Bundesfinanzrichter hatten darüber zu entscheiden, ob für die Berechnung der Beschäftigungsquote eines Zweckbetriebs,,Integrationsprojekt" auch Arbeitnehmer einer Werkstatt für behinderte Menschen zu berücksichtigen sein können, die auf sog. ausgelagerten Arbeitsplätzen in einem Integration...

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Main Author: Kronawitter, Martin (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2020
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2020, Volume: 8, Issue: 6, Pages: 186-188
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Nonprofit business / Integration / Handicap
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Die Bundesfinanzrichter hatten darüber zu entscheiden, ob für die Berechnung der Beschäftigungsquote eines Zweckbetriebs,,Integrationsprojekt" auch Arbeitnehmer einer Werkstatt für behinderte Menschen zu berücksichtigen sein können, die auf sog. ausgelagerten Arbeitsplätzen in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind. Mit Urteil vom 27.02.2020 (V R 10/18) bejahte der Senat des Bundesfinanzhofs dies, sofern die erforderliche Arbeitnehmereigenschaft der Werkstattangehörigen hinreichend eindeutig nachgewiesen und überprüft werden kann. Dabei liegt das erforderliche Arbeitsverhältnis vor, wenn der Hauptzweck der Beschäftigung das Erbringen wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistungen ist.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen