Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Betreiberin von Betriebskindergärten
Zwischen dem Finanzamt und der Betreiberin mehrerer Kinderbetreuungseinrichtungen war streitig, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit gegeben sind. Fraglich war, ob die Betreiberin die All- gemeinheit fördert oder nur den Interessen der Unternehmen dient, die einen Betriebskindergarten für ihr...
主要作者: | |
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格式: | Print Article |
語言: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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出版: |
2020
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In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2020, 卷: 8, 發布: 1/2, Pages: 30-31 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
教會勞工法
/ 勞工法
/ 公益
/ Betriebskindergarten
/ 資助
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IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
總結: | Zwischen dem Finanzamt und der Betreiberin mehrerer Kinderbetreuungseinrichtungen war streitig, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit gegeben sind. Fraglich war, ob die Betreiberin die All- gemeinheit fördert oder nur den Interessen der Unternehmen dient, die einen Betriebskindergarten für ihre Beschäftigten vorhalten wollen. Mit Urteil vom 28.10.2019 (6 K 94/16 K) führten die Düsseldorfer Finanzrichter aus, dass Kinderbetreuungsplätze nicht der Allgemeinheit dienen, wenn sie vom Jugend- amt nicht bei der Planung der notwendigen Betreuungsplätze und bei der Zuweisung der Kinder berücksichtigt werden können. Die Tätigkeit der Betreiberin richtet sich nur an einen kleinen, fest abgegrenzten Personenkreis. Mildtätiges Handeln scheidet aus, wenn eine Leistung gegen marktübliche Honorierung erbracht wird. Letztlich genügt die Satzung der Betreiberin nicht den Anforderungen, um von der Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit ausgehen zu können. |
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ISSN: | 2196-0119 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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