Das neue Pflegeberufegesetz – wesentliche Inhalte und Herausforderungen für die Praxis (Teil 2)

Mit Beginn des neuen Jahres startet die generalistische Pflegeausbildung: Das Gesetz über die Pflege- berufe trat in seinen wesentlichen Teilen am 01.01.2020 in Kraft und gilt damit für alle Ausbildungs- verhältnisse, die ab diesem Tag begonnen haben. Der Paradigmenwechsel, der sich in der Ausbildun...

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Bibliographic Details
Main Author: Hartmeyer, Elisabeth (Author)
Contributors: Slatosch, Bernhard
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2019
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2019, Volume: 7, Issue: 6, Pages: 173-177
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Germany, Pflegeberufegesetz / Training
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Mit Beginn des neuen Jahres startet die generalistische Pflegeausbildung: Das Gesetz über die Pflege- berufe trat in seinen wesentlichen Teilen am 01.01.2020 in Kraft und gilt damit für alle Ausbildungs- verhältnisse, die ab diesem Tag begonnen haben. Der Paradigmenwechsel, der sich in der Ausbildung der Pflegeberufe vollzieht, wird sich nicht nur auf die Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen sowie die Verwendung der neuen Bezeichnungen,, Pflegefachmann" oder „,,Pflegefachfrau" beschrän- ken. Vielmehr wird er die gesamte Praxis vor ganz neue Herausforderungen stellen. Insbesondere die Träger der praktischen Ausbildung müssen sich auf einen größeren organisatorischen Aufwand und einen deutlich höheren fachlichen Anspruch einstellen. Schließlich soll die neue Pflegeausbildung nicht nur für die Pflege aller Alterskohorten, sondern auch für die Arbeit in allen Sektoren, d. h. ambulante und stationäre Akut- und Langzeitpflege, qualifizieren. Damit dies gelingt, stehen zukünftig nicht mehr die klassischen Lehrziele im Vordergrund, sondern die Lernergebnisse - im Sinne der europäischen Beschäftigungs- und Bildungspolitik auch,,Kompetenzen" genannt. Da Kompetenzen bekanntlich nicht auf der,,Schul- oder Studierbank", sondern in der Praxis erworben werden, bekommen diese nun den erforderlichen Stellenwert in der Ausbildung. Der folgende Beitrag benennt die zentralen Herausforde- rungen des neuen Pflegeberufereformgesetzes und weist auf bestehende Risiken hin. Zugleich werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie in der Praxis damit umgegangen werden kann.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen