Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – Überblick zur Reform des SGB VIII – Teil 1
Am 10. Juni 2021, am Tag nach seiner Verkündung, ist das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Das Artikelgesetz bringt weitreichende Änderungen, insbesondere für das SGB VIII. Daneben erfahren auch einige Bezugsgesetze, wie das SGB...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Pubblicazione: |
2021
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In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Anno: 2021, Volume: 9, Fascicolo: 6, Pagine: 194-197 |
(sequenze di) soggetti normati: | B
Diritto ecclesiastico del lavoro
/ Diritto del lavoro
/ Germania, Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
/ Riforma
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Notazioni IxTheo: | SA Diritto ecclesiastico SB Diritto canonico |
Riepilogo: | Am 10. Juni 2021, am Tag nach seiner Verkündung, ist das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Das Artikelgesetz bringt weitreichende Änderungen, insbesondere für das SGB VIII. Daneben erfahren auch einige Bezugsgesetze, wie das SGB V, SGB IX und SGB X, das Kinderschutz- Kooperationsgesetz (KKG), das BGB, das FamFG und das JGG Anpassungen, die zum Teil über bloße Folgeänderungen hinausgehen. Während sämtliche Akteure im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mit der Umsetzung der zahlrei- chen Änderungen befasst sind oder zumindest um die Brisanz der anstehenden Novellierungen wissen, blieb die Re- form des SGB VIII in der öffentlichen Wahrnehmung eher unbemerkt. Dabei birgt es in vielfacher Hinsicht Veränderungen für Kinder und Jugendliche³, denen angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppe ein gesteigertes Maß an Aufmerksamkeit zuteilwerden sollte. |
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ISSN: | 2196-0119 |
Comprende: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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