Öffentliches Interesse als Voraussetzung der Tarifstreckung und Tarifverdrängung

Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz wurde Ende 2019 ua in § 7a AEntG die Möglichkeit verankert, einen Tarifvertrag für die Pflegebranche als Grundlage der Rechtsverordnung zu schließen. Hierbei wurde den Kommissionen von kirchlichen Religionsgesellschaften eine zweistufige Beteiligung zugedacht....

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Thüsing, Gregor 1971- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2021
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Jahr: 2021, Band: 9, Heft: 2, Seiten: 40-52
normierte Schlagwort(-folgen):B Kirchliches Arbeitsrecht / Arbeitsrecht / Tarifvertrag / Mindestarbeitsbedingungen / Tarifautonomie
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
SB Katholisches Kirchenrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz wurde Ende 2019 ua in § 7a AEntG die Möglichkeit verankert, einen Tarifvertrag für die Pflegebranche als Grundlage der Rechtsverordnung zu schließen. Hierbei wurde den Kommissionen von kirchlichen Religionsgesellschaften eine zweistufige Beteiligung zugedacht. Nach Vorliegen des „Tarifvertrages Alten- pflege" Anfang Februar dieses Jahres, der zwischen der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und Verdi abgeschlossen wurde, werden dessen Inhalt zusammengefasst und einer Bewertung unterzogen.
ISSN:2196-0119
Enthält:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen