Öffentliches Interesse als Voraussetzung der Tarifstreckung und Tarifverdrängung
Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz wurde Ende 2019 ua in § 7a AEntG die Möglichkeit verankert, einen Tarifvertrag für die Pflegebranche als Grundlage der Rechtsverordnung zu schließen. Hierbei wurde den Kommissionen von kirchlichen Religionsgesellschaften eine zweistufige Beteiligung zugedacht....
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2021
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In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Jahr: 2021, Band: 9, Heft: 2, Seiten: 40-52 |
normierte Schlagwort(-folgen): | B
Kirchliches Arbeitsrecht
/ Arbeitsrecht
/ Tarifvertrag
/ Mindestarbeitsbedingungen
/ Tarifautonomie
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IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht SB Katholisches Kirchenrecht |
Zusammenfassung: | Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz wurde Ende 2019 ua in § 7a AEntG die Möglichkeit verankert, einen Tarifvertrag für die Pflegebranche als Grundlage der Rechtsverordnung zu schließen. Hierbei wurde den Kommissionen von kirchlichen Religionsgesellschaften eine zweistufige Beteiligung zugedacht. Nach Vorliegen des „Tarifvertrages Alten- pflege" Anfang Februar dieses Jahres, der zwischen der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und Verdi abgeschlossen wurde, werden dessen Inhalt zusammengefasst und einer Bewertung unterzogen. |
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ISSN: | 2196-0119 |
Enthält: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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