Die novellierte Grundordnung des kirchlichen Dienstes - Eine erste Annäherung aus der Perspektive des Unions- und des Verfassungsrechts
Die Amtskirchen in Deutschland haben sich dafür entschieden, ihren Sendungsauftrag auch durch weltliche Arbeitsverhältnisse zu erfüllen. Dabei gibt es zwar nicht den Vertragstypus des „kirchlichen Arbeitsvertrags", nach allg. Überzeugung aber kirchliche Arbeitsverhältnisse", dh bürgerlich-...
Κύριος συγγραφέας: | |
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Τύπος μέσου: | Εκτύπωση Άρθρο |
Γλώσσα: | Γερμανικά |
Έλεγχος διαθεσιμότητας: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Έκδοση: |
2023
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Στο/Στη: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Έτος: 2023, Τόμος: 11, Τεύχος: 1, Σελίδες: 11-25 |
Τυποποιημένες (ακολουθίες) λέξεων-κλειδιών: | B
Εκκλησιαστικό εργατικό δίκαιο
/ Εργατικό Δίκαιο
/ Καθολική Εκκλησία (μοτίβο), Deutsche Bischofskonferenz, Verfasserschaft1, Grundordnung des kirchlichen Dienstes
/ Europäische Union
/ Δίκαιο (μοτίβο)
/ Συνταγματικό δίκαιο
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Σημειογραφίες IxTheo: | SΑ Εκκλησιαστικό Δίκαιο SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο |
Σύνοψη: | Die Amtskirchen in Deutschland haben sich dafür entschieden, ihren Sendungsauftrag auch durch weltliche Arbeitsverhältnisse zu erfüllen. Dabei gibt es zwar nicht den Vertragstypus des „kirchlichen Arbeitsvertrags", nach allg. Überzeugung aber kirchliche Arbeitsverhältnisse", dh bürgerlich-rechtliche Arbeitsverträge zwischen Arbeitnehmern und kirchlichen Einrichtungsträgern. Auf diese Arbeitsverhältnisse findet als „schlichte Folge der Rechtswahl" das staatliche Arbeitsrecht Anwendung. Gleichwohl haben die Amtskirchen umfangreiche Regelungen für Inhalt und Pflichten des kirchlichen Arbeitsverhältnisses geschaffen. Ihre Rechtsgrundlage finden diese Regelungen in dem über Art. 140 GG ins Grundgesetz inkorporierten und damit verfassungsrechtlich geschützten kirchlichen Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht des Art. 137 Abs. 3 WRV. Die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsverhältnisses und der Weg, auf dem das kirchliche Arbeitsrecht gefunden wird, haben zunehmend Kritik erfahren, die zT in der Forderung gipfelt, kirchliche Arbeitsverhältnisse uneingeschränkt dem staatlichen Arbeitsrecht zu unterwerfen. Zugleich erscheint immer fraglicher, inwieweit das bisherige Verständnis der Kirchen- autonomie unter dem stetig zunehmenden Einfluss des Unionsrechts gerade auch im Arbeitsrecht noch Bestand hat. Die Entscheidungen „Egenberger" und „IR" des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) haben vermeintliche (Selbst) Gewissheiten kirchlicher Autoritäten nachhaltig erschüttert. [...] |
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ISSN: | 2196-0119 |
Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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