Lutherische Konfessionsbildung. "Lutherische Orthodoxie" aus rechtshistorischer Sicht

Der Begriff ‚lutherische Orthodoxie‘ bezeichnet heute meist das Luthertum der Konkordienformel. Ursprünglich sollte es dagegen als ‚polemischer Begriff‘ die Verfolgung von lutherischen Minoritäten durch die Mehrheit demaskieren. Aus der hier relevanten juristischen Sicht steht er für eine innerprote...

Description complète

Enregistré dans:  
Détails bibliographiques
Auteur principal: Schmoeckel, Mathias 1963- (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
Vérifier la disponibilité: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
En cours de chargement...
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publié: 2023
Dans: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Année: 2023, Volume: 109, Numéro: 1, Pages: 158-197
Classifications IxTheo:KDD Église protestante
Sujets non-standardisés:B Orthodoxie luthérienne
B Église protestante
B Calvinisme (motif)
Description
Résumé:Der Begriff ‚lutherische Orthodoxie‘ bezeichnet heute meist das Luthertum der Konkordienformel. Ursprünglich sollte es dagegen als ‚polemischer Begriff‘ die Verfolgung von lutherischen Minoritäten durch die Mehrheit demaskieren. Aus der hier relevanten juristischen Sicht steht er für eine innerprotestantische Auseinandersetzung, die ab 1573 zu einer Ausgrenzung von Calvinisten und Philippisten führte. Mit dieser innerprotestantischen Ketzerverfolgung wurde bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts ein vielfältiger Prozess der lutherischen Konfessionsbildung betrieben, der international ausstrahlte. Als später Strafverfolgungen nicht mehr erfolgten bzw. zu erwarten waren, wurde noch in dieser Weise zwischen Juristen argumentiert und die eigene Rechtgläubigkeit behauptet. Mit Christian Thomasius wurde dann diese Repression selbst zum Vorwurf, was die gängige Wahrnehmung bis heute prägt.
ISSN:0323-4142
Contient:Enthalten in: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung