Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes: Zum Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 22. November 2022
Die Novellierung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes vom 22.11.2022 ist die nachhaltigste Veränderung der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche seit 1993. Sie ist bindendes Recht für alle kirchlichen Mitarbeitenden. Neu ist, dass sich die Grundordnung nun nicht mehr nur an Angestellte, son...
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2023
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In: |
Kirche & Recht
Year: 2023, Volume: 29, Issue: 1, Pages: 18-25 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Sexual ethics
B Duty of allegiance B Employee resignation |
Summary: | Die Novellierung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes vom 22.11.2022 ist die nachhaltigste Veränderung der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche seit 1993. Sie ist bindendes Recht für alle kirchlichen Mitarbeitenden. Neu ist, dass sich die Grundordnung nun nicht mehr nur an Angestellte, sondern auch an ehrenamtliche Tätige in Organen, also z.B. Geschäftsführer in Gesellschaften richtet. In der Neufassung ist die Aufgabe der Bewahrung der kirchlichen Identität der Einrichtung ausdrücklich der Einrichtungsleitung übertragen. Die katholische Konfession wird in der Neureglung nur noch für pastorales und katechetisches Personal vorausgesetzt. Andere Mitarbeitende müssen nur katholisch sein, wenn sie das Profil der Einrichtung prägen und vertreten sollen. Der Kirchenaustritt gilt weiter als möglicher Grund einer Kündigung und verhindert die Einstellung. Verstöße gegen die kirchliche Ehe- und Sexualmoral dürfen jedoch vom Dienstgeber nicht mehr beachtet werden. Kirchliche Dienstgeber erhalten einen umfangreichen Auftrag, das christliche Profil in ihren Einrichtungen weiterzuentwickeln. |
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ISSN: | 2366-6722 |
Contains: | Enthalten in: Kirche & Recht
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