Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. W. vom 27. Juli 1998 (1 K 2037/98) über den Rechtsweg beim Rechtsstreit um die Regelung der Mitgliedschaftsvoraussetzungen in einer Religionsgemeinschaft: (NVwZ [1999] 796 f.; NJW [1999] 2611)

1. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Autonomiebereich der Religionsgemeinschaften umfasst die Befugnis zur Regelung der Mitgliedschaftsvoraussetzungen entsprechend dem jeweiligen Bekenntnisstand und des Verfahrens betreffend die in dem Bereich der innerkirchlichen Angelegenheiten zu treffenden...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Verwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1998
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 1998, Band: 167, Heft: 2, Seiten: 596-598
normierte Schlagwort(-folgen):B Rheinland-Pfalz, Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße / Religionsgemeinschaft / Mitgliedschaft / Rechtsprechung / Geschichte 1998
IxTheo Notationen:KBB Deutsches Sprachgebiet
SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Zugehörigkeit
B Rechtsprechung
B Quelle
B Religionsgemeinschaft
Beschreibung
Zusammenfassung:1. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Autonomiebereich der Religionsgemeinschaften umfasst die Befugnis zur Regelung der Mitgliedschaftsvoraussetzungen entsprechend dem jeweiligen Bekenntnisstand und des Verfahrens betreffend die in dem Bereich der innerkirchlichen Angelegenheiten zu treffenden Entscheidungen. 2. Die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes und dessen Wahl zählen zu den innerkirchlichen Angelegenheiten, in die der Staat nicht im Wege der Rechtskontrolle durch seine Gerichte eingreifen darf
Beschreibung:Aufsatz
ISSN:0003-9160
Enthält:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht