Urteil des Amtsgerichts Schornhof vom 7. November 1991 (5 F 63/91) zur Aufrechterhaltung einer Ehe aus religiösen Gründen: (FamRZ 39 [1992] 568 f.)

Die Aufrechterhaltung der Ehe ist nach § 1568 BGB nicht allein deshalb geboten, weil das tiefe religiöse Empfinden und das Glaubensbekenntnis eines Ehegatten im Widerspruch zu einer Auflösung der Ehe bestehen

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Amtsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 1991
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 1991, Band: 160, Heft: 2, Seiten: 586-588
weitere Schlagwörter:B Ehe
B Privatrecht
B Rechtsprechung
B Ehescheidung
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Aufrechterhaltung der Ehe ist nach § 1568 BGB nicht allein deshalb geboten, weil das tiefe religiöse Empfinden und das Glaubensbekenntnis eines Ehegatten im Widerspruch zu einer Auflösung der Ehe bestehen
Beschreibung:Aufsatz
ISSN:0003-9160
Enthält:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht