Kirchliche Autonomie in selbstbewusster Distanz zum Staat: Die Evangelische Landeskirche A. B. in Siebenbürgen vor den Herausforderungen in der Spätphase der habsburgischen Doppelmonarchie sowie in Rumänien nach 1918

Unerwartet wurde die ethnische und konfessionelle (evangelische) Minderheit der Siebenbürger Sachsen, die in einer Diaspora-Volkskirche Augsburger Bekenntnisses zusammengefasst war, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs mit grundstürzenden Herausforderungen konfrontiert. Territorial wurde die Region i...

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Главный автор: Wien, Ulrich Andreas 1963- (Автор)
Формат: Электронный ресурс Статья
Язык:Немецкий
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Опубликовано: 2022
В: Kirchliche Zeitgeschichte
Год: 2022, Том: 35, Выпуск: 2, Страницы: 234-264
Нормированные ключевые слова (последовательности):B Evangelische Landeskirche A.B. in Siebenbürgen / Церковный порядок / История (мотив) 1918-1927
Индексация IxTheo:CG Христианство и политика
KAJ Новейшее время
KBK Восточная Европа
KDD Евангелическая церковь
SA Церковное право
SD Церковное право ; Евангелическая церковь
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Итог:Unerwartet wurde die ethnische und konfessionelle (evangelische) Minderheit der Siebenbürger Sachsen, die in einer Diaspora-Volkskirche Augsburger Bekenntnisses zusammengefasst war, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs mit grundstürzenden Herausforderungen konfrontiert. Territorial wurde die Region in das neue, pluriethnische Miniatur-Imperium Rumänien eingegliedert, das mit dem Transformationsprozess während der gesamten Zwischenkriegszeit politisch und ökonomisch überfordert war.Die Rumänen Siebenbürgens hatten in der Karlsburg Erklärung 1918 wichtige minderheitenfreundliche Ziele benannt. Diese weckten begründete Erwartungen auch bei den Repräsentanten der Minderheitenkirche, die als Konsequenz sich ebenfalls für einen Anschluss Siebenbürgens an Rumänien aussprachen. Die gehegten Erwartungen wurden rasch enttäuscht. Vor dem Hintergrund eines Ensembles von krisenhaften erlebten Herausforderungen (Agrarreform, Währungsreform, Autonomie, Verlust der Kriegsanleihen, Schulrecht, Apologetik, Krise des liberalen Kulturprotestantismus) lehnte schließlich der politische Sprecher, der Parlamentarier und Bischofsvikar Dr. Adolf Schullerus, im Senat in Bukarest den Verfassungsentwurf (1923) aufgrund mangelnder Garantien elementarer Minderheitenrechte ab.Die Landeskirche inkorporierte historisch disparate Kirchengebiete (Bessarabien, Banat, Bukowina, Süd-Dobrogea, Altrumänien) in die siebenbürgische Landeskirche (samt einem ungarischen sowie slowakischen Kirchenbezirk). Die 1926 definitiv verabschiedete und 1927 approbierte synodal-presbyteriale Kirchenordnung regelte auf drei Ebenen das kirchliche Leben der von Hermannstadt aus gelenkten Landeskirche. Trotz verstärkter innerkirchlicher Aufbauarbeit durchlebte sie die Krisenzeiten in einem Schleuderkurs - immer am Rande des Bankrotts. Das waren ungünstige Voraussetzungen, um den Kampf mit dem am Horizont aufziehenden Nationalsozialismus zu bestehen.
ISSN:2196-808X
Второстепенные работы:Enthalten in: Kirchliche Zeitgeschichte
Persistent identifiers:DOI: 10.13109/kize.2022.35.2.234