Sonntagsöffnung eines Lebensmittelladens in islamischem Gemeindezentrum. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 28.2.2018 (4 K 4267/17)
1. Ein vom Trägerverein eines islamischen Gemeindezentrums betriebener Lebensmittelladen, in dem an Werktagen an jedermann, an Sonn- und Feiertagen nach Angaben des Trägervereins jedoch nur an seine Mitglieder Halal- und andere Waren verkauft werden, unterliegt jedenfalls dann dem Ladenschluss an So...
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Формат: | Электронный ресурс Статья |
Язык: | Немецкий |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Опубликовано: |
2022
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В: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Год: 2022, Страницы: 118-131$v71 |
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Volltext (Verlag) |
Итог: | 1. Ein vom Trägerverein eines islamischen Gemeindezentrums betriebener Lebensmittelladen, in dem an Werktagen an jedermann, an Sonn- und Feiertagen nach Angaben des Trägervereins jedoch nur an seine Mitglieder Halal- und andere Waren verkauft werden, unterliegt jedenfalls dann dem Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen, wenn er das Gepräge eines gewöhnlichen, der Straße und somit der Öffentlichkeit zugewandten Ladens hat und wenn die Beschränkung des Kundenkreises an Sonn- und Feiertagen nicht hinreichend gewährleistet ist. 2. Selbst wenn das Gemeindeleben durch den Betrieb eines Lebensmittelladens an Sonn- und Feiertagen für die Gemeindemitglieder bzw. für die Mitglieder des Trägervereins attraktiver gestaltet werden soll, betrifft dies nicht den Kernbereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG. |
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ISBN: | 3110702274 |
Второстепенные работы: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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