Sonntagsöffnung eines Lebensmittelladens in islamischem Gemeindezentrum. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 28.2.2018 (4 K 4267/17)

1. Ein vom Trägerverein eines islamischen Gemeindezentrums betriebener Lebensmittelladen, in dem an Werktagen an jedermann, an Sonn- und Feiertagen nach Angaben des Trägervereins jedoch nur an seine Mitglieder Halal- und andere Waren verkauft werden, unterliegt jedenfalls dann dem Ladenschluss an So...

Полное описание

Сохранить в:  
Библиографические подробности
Соавтор: Baden-Württemberg Verwaltungsgericht Freiburg im Breisgau (Автор)
Формат: Электронный ресурс Статья
Язык:Немецкий
Проверить наличие: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Опубликовано: 2022
В: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Год: 2022, Страницы: 118-131$v71
Online-ссылка: Volltext (Verlag)
Описание
Итог:1. Ein vom Trägerverein eines islamischen Gemeindezentrums betriebener Lebensmittelladen, in dem an Werktagen an jedermann, an Sonn- und Feiertagen nach Angaben des Trägervereins jedoch nur an seine Mitglieder Halal- und andere Waren verkauft werden, unterliegt jedenfalls dann dem Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen, wenn er das Gepräge eines gewöhnlichen, der Straße und somit der Öffentlichkeit zugewandten Ladens hat und wenn die Beschränkung des Kundenkreises an Sonn- und Feiertagen nicht hinreichend gewährleistet ist. 2. Selbst wenn das Gemeindeleben durch den Betrieb eines Lebensmittelladens an Sonn- und Feiertagen für die Gemeindemitglieder bzw. für die Mitglieder des Trägervereins attraktiver gestaltet werden soll, betrifft dies nicht den Kernbereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.
ISBN:3110702274
Второстепенные работы:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946