Zulässigkeit des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 1.2.2018 (8 K 2964/15)

Für die Einordnung des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher ist die Heranziehung des in der Rechtsprechung für liturgisches Glockengeläut entwickelten Maßstabs grundsätzlich sachgerecht. 2. Für die Zulässigkeit des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher kommt es daher grundsätzlich auf eine...

Description complète

Enregistré dans:  
Détails bibliographiques
Collectivité auteur: Nordrhein-Westfalen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Auteur)
Type de support: Électronique Article
Langue:Allemand
Vérifier la disponibilité: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publié: 2022
Dans: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Année: 2022, Pages: 69-83$v71
Accès en ligne: Volltext (Verlag)
Description
Résumé:Für die Einordnung des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher ist die Heranziehung des in der Rechtsprechung für liturgisches Glockengeläut entwickelten Maßstabs grundsätzlich sachgerecht. 2. Für die Zulässigkeit des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher kommt es daher grundsätzlich auf eine wertende Gesamtbetrachtung des Einzelfalls an. 3. Maßgeblich ist insbesondere die durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, wobei wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind. 4. Es ist Aufgabe der Behörde, die tatsächlichen Grundlagen dieser wertenden Gesamtbetrachtung sowie die betroffenen Interessen im Einzelfall zu ermitteln und ihrem Gewicht entsprechend in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
ISBN:3110702274
Contient:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702279