Zulässigkeit des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 1.2.2018 (8 K 2964/15)

Für die Einordnung des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher ist die Heranziehung des in der Rechtsprechung für liturgisches Glockengeläut entwickelten Maßstabs grundsätzlich sachgerecht. 2. Für die Zulässigkeit des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher kommt es daher grundsätzlich auf eine...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2022, Seiten: 69-83$v71
Online-Zugang: Volltext (Verlag)
Beschreibung
Zusammenfassung:Für die Einordnung des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher ist die Heranziehung des in der Rechtsprechung für liturgisches Glockengeläut entwickelten Maßstabs grundsätzlich sachgerecht. 2. Für die Zulässigkeit des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher kommt es daher grundsätzlich auf eine wertende Gesamtbetrachtung des Einzelfalls an. 3. Maßgeblich ist insbesondere die durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, wobei wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind. 4. Es ist Aufgabe der Behörde, die tatsächlichen Grundlagen dieser wertenden Gesamtbetrachtung sowie die betroffenen Interessen im Einzelfall zu ermitteln und ihrem Gewicht entsprechend in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
ISBN:3110702274
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702279