Zulässigkeit des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 1.2.2018 (8 K 2964/15)

Für die Einordnung des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher ist die Heranziehung des in der Rechtsprechung für liturgisches Glockengeläut entwickelten Maßstabs grundsätzlich sachgerecht. 2. Für die Zulässigkeit des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher kommt es daher grundsätzlich auf eine...

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Detalles Bibliográficos
Autor Corporativo: Nordrhein-Westfalen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Autor)
Tipo de documento: Electrónico Artículo
Lenguaje:Alemán
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publicado: 2022
En: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Año: 2022, Páginas: 69-83$v71
Acceso en línea: Volltext (Verlag)
Descripción
Sumario:Für die Einordnung des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher ist die Heranziehung des in der Rechtsprechung für liturgisches Glockengeläut entwickelten Maßstabs grundsätzlich sachgerecht. 2. Für die Zulässigkeit des muslimischen Gebetsrufs über Lautsprecher kommt es daher grundsätzlich auf eine wertende Gesamtbetrachtung des Einzelfalls an. 3. Maßgeblich ist insbesondere die durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, wobei wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind. 4. Es ist Aufgabe der Behörde, die tatsächlichen Grundlagen dieser wertenden Gesamtbetrachtung sowie die betroffenen Interessen im Einzelfall zu ermitteln und ihrem Gewicht entsprechend in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
ISBN:3110702274
Obras secundarias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702279