Konversion zum Christentum kann Flüchtlingseigenschaft begründen. VG Würzburg, Urteil vom 9.1.2018 (W 1 K 16.32453)

1. Der Übertritt vom Islam zum Christentum (Konversion) kann einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begründen, wenn der Glaubenswechsel nicht rein aus asyltaktischen Gründen erfolgt, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die re...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Würzburg Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 1-13$v71
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Der Übertritt vom Islam zum Christentum (Konversion) kann einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begründen, wenn der Glaubenswechsel nicht rein aus asyltaktischen Gründen erfolgt, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruht und nunmehr die religiöse Identität des Betroffenen prägt. 2. Die religiöse Identität lässt sich nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen aufgrund einer ausführlichen Anhörung in der mündlichen Verhandlung feststellen. Das Gericht ist hierbei nicht an kirchliche Bescheinigungen und Einschätzungen gebunden.
ISBN:3110702274
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702279