Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft. BVerwG, Urteil vom 21.9.2016 (6 C 2/15)

Das deutsche Staatskirchenrecht ist gegenüber dem Unionsrecht autonom. Die unionsrechtlichen Grundfreiheiten der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit sind durch die meldegesetzliche Pflicht, die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft offenzulegen, nicht beeinträchtigt. Freiz...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesrepublik, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: De Gruyter 2020
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2020, Volume: 68, Pages: 149-160
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Das deutsche Staatskirchenrecht ist gegenüber dem Unionsrecht autonom. Die unionsrechtlichen Grundfreiheiten der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit sind durch die meldegesetzliche Pflicht, die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft offenzulegen, nicht beeinträchtigt. Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union schützen regelmäßig nicht davor, durch die Wohnsitznahme in einem anderen Mitgliedstaat dort mit rechtlichen Regelungen konfrontiert zu werden, die im Staat des bisherigen Wohnsitzes nicht bestehen.
ISBN:3110678446
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110678444