Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft. BVerwG, Urteil vom 21.9.2016 (6 C 2/15)
Das deutsche Staatskirchenrecht ist gegenüber dem Unionsrecht autonom. Die unionsrechtlichen Grundfreiheiten der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit sind durch die meldegesetzliche Pflicht, die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft offenzulegen, nicht beeinträchtigt. Freiz...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2020
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2020, Volume: 68, Pages: 149-160 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Das deutsche Staatskirchenrecht ist gegenüber dem Unionsrecht autonom. Die unionsrechtlichen Grundfreiheiten der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit sind durch die meldegesetzliche Pflicht, die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft offenzulegen, nicht beeinträchtigt. Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union schützen regelmäßig nicht davor, durch die Wohnsitznahme in einem anderen Mitgliedstaat dort mit rechtlichen Regelungen konfrontiert zu werden, die im Staat des bisherigen Wohnsitzes nicht bestehen. |
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ISBN: | 3110678446 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110678444 |