Förderung von kirchl. Schwangerschaftskonfliktberatung. BVerwG, Urteil vom 25.6.2015 (3 C 2.14)

Aus §§ 3 und 8 SchKG ergeben sich Mindestanforderungen für die Pluralität des Beratungsangebots, die von den Ländern überschritten werden dürfen. Die erforderliche Trägervielfalt wird maßgeblich durch den Beratungsbedarf der Ratsuchenden bestimmt. Unterscheidet sich die Beratung eines freien Trägers...

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Detalhes bibliográficos
Autor Corporativo: Deutschland Bundesverwaltungsgericht (Author)
Tipo de documento: Recurso Electrónico Artigo
Idioma:Alemão
Verificar disponibilidade: HBZ Gateway
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Publicado em: 2019
Em: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Ano: 2019, Volume: 65, Páginas: 414-422
Acesso em linha: Volltext (Verlag)
Descrição
Resumo:Aus §§ 3 und 8 SchKG ergeben sich Mindestanforderungen für die Pluralität des Beratungsangebots, die von den Ländern überschritten werden dürfen. Die erforderliche Trägervielfalt wird maßgeblich durch den Beratungsbedarf der Ratsuchenden bestimmt. Unterscheidet sich die Beratung eines freien Trägers in ihrer weltanschaulichen Ausrichtung von der Beratung anderer Beratungsstellen, ist dieser Träger bei der öffentlichen Förderung nach § 4 Abs. 2 SchKG a.F. (nunmehr § 4 Abs. 3 SchKG) zu berücksichtigen, wenn eine relevante Nachfrage für seine Beratung zu erwarten ist. Das Landesrecht hat ausgerichtet am jeweiligen Beratungsbedarf nach § 4 Abs. 3 SchKG a.F. (nunmehr § 4 Abs. 4 SchKG) sicherzustellen, dass das geförderte Angebot den Erfordernissen der weltanschaulichen Vielfalt und Wohnortnähe genügt.
ISBN:3110582155
Obras secundárias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110582154