Die Eheführungsunfähigkeit: von der Entwicklungsoffenheit eines Begriffs
Bereits vor dem II. Vatikanischen Konzil und seinem personalistischen Eheverständnis wurden Ehen wegen Eheführungsunfähigkeit für nichtig erklärt. Durch den CIC/1983 hat sich mit dem c. 1095,3° die gesetzliche Lage verändert. Gleichzeitig sind viele Únklarheiten aufgetreten. etwa die nach der Grenze...
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Tipo de documento: | Print Artigo |
Idioma: | Alemão |
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Publicado em: |
2023
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Em: |
Nulla est caritas sine iustitia
Ano: 2023, Volume: 82, Páginas: 107-119 |
Classificações IxTheo: | SA Direito eclesiástico SB Direito canônico |
Outras palavras-chave: | B
Eheführungsunfähigkeit
B Matrimônio B Poder judiciário B Igreja católica Rota Romana B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 |
Resumo: | Bereits vor dem II. Vatikanischen Konzil und seinem personalistischen Eheverständnis wurden Ehen wegen Eheführungsunfähigkeit für nichtig erklärt. Durch den CIC/1983 hat sich mit dem c. 1095,3° die gesetzliche Lage verändert. Gleichzeitig sind viele Únklarheiten aufgetreten. etwa die nach der Grenze zwischen Unmöglichkeit und Schwierigkeit bei der Erfüllung der ehelichen Pflichten und die nach einer Definition der Pflichten. Erst die rechtsprechung der Römischen Rota und deren Analyse brachte den Gerichten mehr Klarheit. Uneinigkeit besteht noch bei der Anerkennung der realtiven Eheführungsunfähigkeit und der Inkopabilität der Charaktere als Auslöser für die Unmöglichkeit zur Pflichterfüllung. |
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ISBN: | 3874973018 |
Obras secundárias: | Enthalten in: Nulla est caritas sine iustitia
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