Die Eheführungsunfähigkeit: von der Entwicklungsoffenheit eines Begriffs

Bereits vor dem II. Vatikanischen Konzil und seinem personalistischen Eheverständnis wurden Ehen wegen Eheführungsunfähigkeit für nichtig erklärt. Durch den CIC/1983 hat sich mit dem c. 1095,3° die gesetzliche Lage verändert. Gleichzeitig sind viele Únklarheiten aufgetreten. etwa die nach der Grenze...

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Detalhes bibliográficos
Autor principal: Konrad, Sabine ca. 20./21. Jh. (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
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Publicado em: 2023
Em: Nulla est caritas sine iustitia
Ano: 2023, Volume: 82, Páginas: 107-119
Classificações IxTheo:SA Direito eclesiástico
SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Eheführungsunfähigkeit
B Matrimônio
B Poder judiciário
B Igreja católica Rota Romana
B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
Descrição
Resumo:Bereits vor dem II. Vatikanischen Konzil und seinem personalistischen Eheverständnis wurden Ehen wegen Eheführungsunfähigkeit für nichtig erklärt. Durch den CIC/1983 hat sich mit dem c. 1095,3° die gesetzliche Lage verändert. Gleichzeitig sind viele Únklarheiten aufgetreten. etwa die nach der Grenze zwischen Unmöglichkeit und Schwierigkeit bei der Erfüllung der ehelichen Pflichten und die nach einer Definition der Pflichten. Erst die rechtsprechung der Römischen Rota und deren Analyse brachte den Gerichten mehr Klarheit. Uneinigkeit besteht noch bei der Anerkennung der realtiven Eheführungsunfähigkeit und der Inkopabilität der Charaktere als Auslöser für die Unmöglichkeit zur Pflichterfüllung.
ISBN:3874973018
Obras secundárias:Enthalten in: Nulla est caritas sine iustitia