Pfändbarkeit von Zahlungen kirchlicher Körperschaften an Opfer sexuellen Missbrauchs. BGH, Beschluss vom 22.5.2014 (IX ZB 72/12)
1. Der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.3.2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, bildet eine vom materiellen staatlichen Recht gelöste eigenständige neue Grundlage für hiernach erbrachte Leistungen. 2. Zahlungen kirchlicher Kö...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2018
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2018, Volume: 63, Pages: 447-453 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | 1. Der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.3.2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, bildet eine vom materiellen staatlichen Recht gelöste eigenständige neue Grundlage für hiernach erbrachte Leistungen. 2. Zahlungen kirchlicher Körperschaften auf der Grundlage des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.3.2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, sind nicht pfändbar und fallen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Leistungsempfängers nicht in die Masse. |
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ISBN: | 3110519690 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110519693 |