Auflösung einer Bekenntnisschule. VG Minden, Urteil vom 8.2.2013 (8 K 1834/12)
Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG schließt das Recht der Eltern ein, ihrem Kind die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Erziehung zu vermitteln, und gewährt dem Kind einen Anspruch auf eine solche Erziehung. Dieser Anspruch geht allerdings nicht so weit, dass Eltern von...
Соавтор: | |
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Формат: | Электронный ресурс Статья |
Язык: | Немецкий |
Проверить наличие: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Опубликовано: |
2017
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В: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Год: 2017, Том: 61, Страницы: 168-187 |
Online-ссылка: |
Volltext (Verlag) |
Итог: | Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG schließt das Recht der Eltern ein, ihrem Kind die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Erziehung zu vermitteln, und gewährt dem Kind einen Anspruch auf eine solche Erziehung. Dieser Anspruch geht allerdings nicht so weit, dass Eltern von dem Schulträger die Einrichtung oder das Vorhandensein einer Bekenntnisschule verlangen können. |
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ISBN: | 3110465760 |
Второстепенные работы: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110465761 |