Auflösung einer Bekenntnisschule. VG Minden, Urteil vom 8.2.2013 (8 K 1834/12)

Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG schließt das Recht der Eltern ein, ihrem Kind die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Erziehung zu vermitteln, und gewährt dem Kind einen Anspruch auf eine solche Erziehung. Dieser Anspruch geht allerdings nicht so weit, dass Eltern von...

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Соавтор: Verwaltungsgericht Minden (Автор)
Формат: Электронный ресурс Статья
Язык:Немецкий
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Опубликовано: 2017
В: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Год: 2017, Том: 61, Страницы: 168-187
Online-ссылка: Volltext (Verlag)
Описание
Итог:Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG schließt das Recht der Eltern ein, ihrem Kind die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Erziehung zu vermitteln, und gewährt dem Kind einen Anspruch auf eine solche Erziehung. Dieser Anspruch geht allerdings nicht so weit, dass Eltern von dem Schulträger die Einrichtung oder das Vorhandensein einer Bekenntnisschule verlangen können.
ISBN:3110465760
Второстепенные работы:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465761