Religiös motivierte Ungleichbehandlung durch politische Partei. EGMR, Urteil vom 10.7.2012,-No.58369/10 (Staatkundig Gereformeerde Partij./.Niederlande)

Eine politische Partei, die aus religiösen Gründen die Kandidatur von Frauen für politische Ämter ausschließt, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und kann sich nicht auf ihre Religions-, Meinungsäußerungs- und Vereinigungsfreiheit berufen. Im vorliegenden Verfahren ist nicht zu prüfen, welche...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 60, Pages: 20-42
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Eine politische Partei, die aus religiösen Gründen die Kandidatur von Frauen für politische Ämter ausschließt, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und kann sich nicht auf ihre Religions-, Meinungsäußerungs- und Vereinigungsfreiheit berufen. Im vorliegenden Verfahren ist nicht zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen der Staat zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbots - wie etwa den Entzug bisher gewährter Subventionen - zu ergreifen hat.
ISBN:3110465744
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465747