Religiös motivierte Ungleichbehandlung durch politische Partei. EGMR, Urteil vom 10.7.2012,-No.58369/10 (Staatkundig Gereformeerde Partij./.Niederlande)

Eine politische Partei, die aus religiösen Gründen die Kandidatur von Frauen für politische Ämter ausschließt, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und kann sich nicht auf ihre Religions-, Meinungsäußerungs- und Vereinigungsfreiheit berufen. Im vorliegenden Verfahren ist nicht zu prüfen, welche...

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Detalhes bibliográficos
Autor Corporativo: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Tipo de documento: Recurso Electrónico Artigo
Idioma:Alemão
Verificar disponibilidade: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publicado em: 2016
Em: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Ano: 2016, Volume: 60, Páginas: 20-42
Acesso em linha: Volltext (Verlag)
Descrição
Resumo:Eine politische Partei, die aus religiösen Gründen die Kandidatur von Frauen für politische Ämter ausschließt, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und kann sich nicht auf ihre Religions-, Meinungsäußerungs- und Vereinigungsfreiheit berufen. Im vorliegenden Verfahren ist nicht zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen der Staat zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbots - wie etwa den Entzug bisher gewährter Subventionen - zu ergreifen hat.
ISBN:3110465744
Obras secundárias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465747