Kapelle im Außenbereich. Beschluss vom 2.4.2012

Leitsatz: Stimmt ein Bauvorhaben (hier: Kapellenbau im Außenbereich) mit dem Inhalt des Flächennutzungsplans nicht überein, führt dies nicht ohne weiters zur Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs. Vielmehr ist anhand der tatsächlichen Gegebenheiten zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung vorliegt,...

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Corporate Author: Bayern Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 257-260
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Building law
B Chapel
B Church building
Description
Summary:Leitsatz: Stimmt ein Bauvorhaben (hier: Kapellenbau im Außenbereich) mit dem Inhalt des Flächennutzungsplans nicht überein, führt dies nicht ohne weiters zur Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs. Vielmehr ist anhand der tatsächlichen Gegebenheiten zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung vorliegt, wobei eine widerlegbare Vermutung für eine Beeinträchtigung und damit für eine bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit des nicht privilegierten Vorhabens spricht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946