Kapelle im Außenbereich. Beschluss vom 2.4.2012
Leitsatz: Stimmt ein Bauvorhaben (hier: Kapellenbau im Außenbereich) mit dem Inhalt des Flächennutzungsplans nicht überein, führt dies nicht ohne weiters zur Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs. Vielmehr ist anhand der tatsächlichen Gegebenheiten zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung vorliegt,...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
2016
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 257-260 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B State law of churches B Building law B Chapel B Church building |
Summary: | Leitsatz: Stimmt ein Bauvorhaben (hier: Kapellenbau im Außenbereich) mit dem Inhalt des Flächennutzungsplans nicht überein, führt dies nicht ohne weiters zur Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs. Vielmehr ist anhand der tatsächlichen Gegebenheiten zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung vorliegt, wobei eine widerlegbare Vermutung für eine Beeinträchtigung und damit für eine bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit des nicht privilegierten Vorhabens spricht. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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