Klagebefugnis einer aufgelösten katholischen Kirchengemeinde. Urteil vom 22.2.2012 (4 K 3829/09)

Leitsatz: Der Kirchenvorstand einer aufgelösten katholischen Kirchengemeinde ist für eine Klage gegen die staatliche Anerkennung der neu gebildeten Kirchengemeinde nicht klagebefugt.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2016, Band: 59, Seiten: 142-147
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Anerkennung
B Staat
B Kirchenvorstand
B Rechtsprechung
B Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Sankt Pankratius
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Der Kirchenvorstand einer aufgelösten katholischen Kirchengemeinde ist für eine Klage gegen die staatliche Anerkennung der neu gebildeten Kirchengemeinde nicht klagebefugt.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946