Zeigen einer Mohammed-Karikatur bei einer Demonstartion. Beschluss vom 8.5.2012 (6 L 220/12)

Leitsatz: Eine Gefährdung iSv § 15 Abs. 1 VersG muss nach dem gewöhnlichen Ablauf der Dinge unmittelbar bevorstehen. Die Prognose muss dabei auf "erkennbaren Umständen" beruhen, also uaf Tatsachen, Sachverhalten und sonstigen Einzelheiten (hier verneint für die Absicht eines Veranstalters,...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: VG Aachen (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2016, Band: 59, Seiten: 360-365
weitere Schlagwörter:B Religionsfreiheit
B Islam
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Eine Gefährdung iSv § 15 Abs. 1 VersG muss nach dem gewöhnlichen Ablauf der Dinge unmittelbar bevorstehen. Die Prognose muss dabei auf "erkennbaren Umständen" beruhen, also uaf Tatsachen, Sachverhalten und sonstigen Einzelheiten (hier verneint für die Absicht eines Veranstalters, eine Mohammed-Karikatur von der Kurt Westegaard bei einer Demonstartion zu zeigen).
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946