Recht auf Parallelehe

Der EGMR verwehrte einem Ehemann die Scheidung von seiner Frau, weil er es war, der mit seiner Untreue die Schuld am Scheitern der Beziehung hatte. Im polnischen Recht steht vielleicht hinter dem Satz "Es gibt kein Recht auf Scheidung" der Gedanke: Jedenfalls durch unmoralisches Verhalten...

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主要作者: Gerhardt, Rudolf (Author)
格式: Print Article
語言:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: 2017
In: Zeitschrift für Rechtspolitik
Year: 2017, 卷: 50, 發布: 2, Pages: 64
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1055-1165
B Europäischer Gerichtshof
B 婚姻
B 離婚
B 判決
實物特徵
總結:Der EGMR verwehrte einem Ehemann die Scheidung von seiner Frau, weil er es war, der mit seiner Untreue die Schuld am Scheitern der Beziehung hatte. Im polnischen Recht steht vielleicht hinter dem Satz "Es gibt kein Recht auf Scheidung" der Gedanke: Jedenfalls durch unmoralisches Verhalten kann eine Scheidung nicht erzwungen werden. Wer sich unmoralisch verhält, so heißt es in dem Urteil allerdings nicht wörtlich, kann eine Scheidung nicht erzwingen. Und wer sich in einem klassischen Sinn ehe-moralisch verhält, kann eine Scheidung verhindern - "bis dass der Tod Euch scheidet"
ISSN:0514-6496
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Rechtspolitik