Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag mit den Grundrechten unvereinbar, Beschluss vom 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

Leitsätze: 1. Die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag sowie seine Ausgestaltung als Tag mit einem besonderen Stilleschutz und die damit verbundenen grundrechtsbeschränkenden Wirkungen sind dem Grunde nach durch die verfassungsrechtliche Regelung zum Sonn- und Feiertagsschutz in Art...

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Ente Autore: Deutschland Bundesverfassungsgericht (Autore)
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Pubblicazione: 2016
In: Kirche & Recht
Anno: 2016, Volume: 22, Pagine: 260-278
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Giurisprudenza <motivo>
B Germania Bundesverfassungsgericht
Descrizione
Riepilogo:Leitsätze: 1. Die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag sowie seine Ausgestaltung als Tag mit einem besonderen Stilleschutz und die damit verbundenen grundrechtsbeschränkenden Wirkungen sind dem Grunde nach durch die verfassungsrechtliche Regelung zum Sonn- und Feiertagsschutz in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV gerechtfertigt, da sie niemandem eine innere Haltung vorschreiben, sondern lediglich einen äußeren Ruherahmen schaffen 2. Für Fallgestaltungen, in denen eine dem gesetzlichen Stilleschutz zuwiderlaufende Veranstaltung ihrerseits in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) oder der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) fällt, muss der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit einer Ausnahme von stilleschützenden Unterlassungspflichten vorsehen
ISSN:0947-8094
Comprende:Enthalten in: Kirche & Recht