Rechtsweg und Verhältnismäßigkeit bei Verhängung eines Hausverbots an kirchlicher Hochschule. Urteil vom 13.10.2008- M 3 K 08.30

Leitsatz: Kommt es anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung über den Anspruch auf Zulassung an einer kirchlichen Hochschule zur Verhängung eines Hausverbots, so ist hiergegen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit eines zweijährigen Hausverbots...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: VG München (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2012
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2012, Band: 52, Seiten: 157-161
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Justiz
B Zuständigkeit
B Verwaltungsrechtsweg
B Staat
B Rechtsprechung
B Kirchliche Hochschule
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Kommt es anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung über den Anspruch auf Zulassung an einer kirchlichen Hochschule zur Verhängung eines Hausverbots, so ist hiergegen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit eines zweijährigen Hausverbots
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946