Rechtsweg und Verhältnismäßigkeit bei Verhängung eines Hausverbots an kirchlicher Hochschule. Urteil vom 13.10.2008- M 3 K 08.30
Leitsatz: Kommt es anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung über den Anspruch auf Zulassung an einer kirchlichen Hochschule zur Verhängung eines Hausverbots, so ist hiergegen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit eines zweijährigen Hausverbots...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2012
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2012, Band: 52, Seiten: 157-161 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Justiz
B Zuständigkeit B Verwaltungsrechtsweg B Staat B Rechtsprechung B Kirchliche Hochschule B Recht |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Kommt es anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung über den Anspruch auf Zulassung an einer kirchlichen Hochschule zur Verhängung eines Hausverbots, so ist hiergegen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit eines zweijährigen Hausverbots |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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