"Fiktive" Einkommensteuer als Grundlage für die Kirchensteuerfestsetzung, Beschluss vom 28.11.2007 - I R 99/06
Leitsatz: Einwendungen gegen die Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 2 EStG als Grundlage für die Festsetzung der in Nordrhein-Westfalen erhobenen Kirchensteuer sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung der Kirchensteuer gegenüber der zuständigen Kirchenb...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2007
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2007, Band: 50, Seiten: 360-366 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Staatskirchenrecht
B Steuerrecht B Kirchensteuerrecht B Rechtsprechung B Steuer B Kirchensteuer |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Einwendungen gegen die Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 2 EStG als Grundlage für die Festsetzung der in Nordrhein-Westfalen erhobenen Kirchensteuer sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung der Kirchensteuer gegenüber der zuständigen Kirchenbehörde und nicht im Verfahren gegen die Festsetzung der Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen (gegen Erlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2003, EStG-Kartei NRW KiSt Nr. 808) |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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