Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 507/98: Fristlose Kündigung - Loyalitätsverstoß
Die außerordentliche Kündigung wegen Loyalitätsverstoßes gegenüber einem Angestellten in einer Führungsposition ist nicht deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist besteht (entgegen LAG...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1999
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In: |
Neue juristische Wochenschrift
Jahr: 1999, Band: 52, Seiten: 587 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Loyalitätsobliegenheit
B Kündigung B Rechtsprechung B Recht |
Zusammenfassung: | Die außerordentliche Kündigung wegen Loyalitätsverstoßes gegenüber einem Angestellten in einer Führungsposition ist nicht deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist besteht (entgegen LAG Düsseldorf, LAGE § 626 BGB Nr. 120) |
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ISSN: | 0341-1915 |
Enthält: | Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift
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