Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 507/98: Fristlose Kündigung - Loyalitätsverstoß

Die außerordentliche Kündigung wegen Loyalitätsverstoßes gegenüber einem Angestellten in einer Führungsposition ist nicht deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist besteht (entgegen LAG...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesarbeitsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1999
In: Neue juristische Wochenschrift
Jahr: 1999, Band: 52, Seiten: 587
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Loyalitätsobliegenheit
B Kündigung
B Rechtsprechung
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Die außerordentliche Kündigung wegen Loyalitätsverstoßes gegenüber einem Angestellten in einer Führungsposition ist nicht deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist besteht (entgegen LAG Düsseldorf, LAGE § 626 BGB Nr. 120)
ISSN:0341-1915
Enthält:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift