Verletzung des Namensrechts der katholischen Kirche, Urteil vom 02.12.2004 - I ZR 92/02
Leitsätze: 1. Mit der programmatischen Bezeichnung eines Verlagsprogramms mit "Pro Fide Catholica" ("Für den katholischen Glauben") wird nicht der geschützte Name "Katholische Kirche" namensmäßig benutzt. Es wird auch nicht im Sinne des § 12 BGB unbefugt auf einen beson...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2009
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 46, Pages: 354-360 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Name |
Summary: | Leitsätze: 1. Mit der programmatischen Bezeichnung eines Verlagsprogramms mit "Pro Fide Catholica" ("Für den katholischen Glauben") wird nicht der geschützte Name "Katholische Kirche" namensmäßig benutzt. Es wird auch nicht im Sinne des § 12 BGB unbefugt auf einen besonderen Zusammenhang der zum Verlagsprogramm gehörenden Schriften mit der Amtskirche hingewiesen. 2. Das Namensrecht gibt keine Ansprüche dagegen, dass jemand Wörter, die wie das Wort "katholisch" dem allgemeinen Sprachgebrauch angehören, als Sachaussage zur näheren Beschreibung eigener Tätigkeiten und Erzeugnisse verwendet. Dies gilt auch dann, wenn im Verkehr aus einer solchen beschreibenden Wortverwendung zu Unrecht auf eine besondere Beziehung zum Namensträger geschlossen wird. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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