Tischgebet im Kindergarten, Nichtannahmebeschluss vom 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03

Leitsatz: Der Grundsatz der Subsidiarität kann auch bei einem abgeschlossenen Eilverfahren zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so im Hauptsacheverf...

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企業作者: Deutschland Bundesverfassungsgericht (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
出版: 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, 卷: 44, Pages: 243-247
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 幼兒園
B 憲制性法律
B Elternrechte
B 教育
B 禱告
B 兒童
B 司法判決
實物特徵
總結:Leitsatz: Der Grundsatz der Subsidiarität kann auch bei einem abgeschlossenen Eilverfahren zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so im Hauptsacheverfahren stellen, so dass dieses geeignet ist, der behaupteten verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen. Zur Frage des Ausgleichs unterschiedlicher Grundrechtspositionen bei Realisierung eines Erziehungskonzepts, das ein Tischgebet in einem kommunalen Kindergarten vorsieht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946