Kirchenbeamte keine Amtsträger im strafrechtlichen Sinne, Urteil vom 09.10.1990 - 1 StR 538/89

Leitsatz: Ein Beamter der Evangelischen Landeskirche in Baden, der das ihr gewidmete Vermögen kirchlicher Stiftung verwaltet, ist kein Amtsträger im strafrechtlichen Sinne.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesgerichtshof (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1996, Band: 28, Seiten: 241-250
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchenbeamter
B Amtsverständnis
B Beamtenrecht
B Rechtsprechung
B Strafrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Ein Beamter der Evangelischen Landeskirche in Baden, der das ihr gewidmete Vermögen kirchlicher Stiftung verwaltet, ist kein Amtsträger im strafrechtlichen Sinne.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946