Elterliches Erziehungsrecht und öffentliche Schule, Beschluss vom 25.05.2000 - 51188/99
Leitsatz: Der Staat ist nicht gehindert, im öffentlichen Schulwesen in objektiver, kritischer und pluralistischer Weise auch Informationen und Kenntnisse, die religiöse Sachverhalte berühren (hier: Sexualkundeunterricht), zu vermitteln. Er hat dabei das Recht der Eltern auf Erziehung ihres Kindes na...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
2007
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 42, Pages: 412-418 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Elternrechte B Religious freedom B Law B Education B School law B Elternpflicht B Spain |
Summary: | Leitsatz: Der Staat ist nicht gehindert, im öffentlichen Schulwesen in objektiver, kritischer und pluralistischer Weise auch Informationen und Kenntnisse, die religiöse Sachverhalte berühren (hier: Sexualkundeunterricht), zu vermitteln. Er hat dabei das Recht der Eltern auf Erziehung ihres Kindes nach den eigenen religiösen oder weltanschaulichen Vorstellungen zu respektieren. Diese Gewährleitung des elterlichen Erziehungsrechts begründet - insbesondere in Anbetracht wählbarer Privatschulen - im Bereich des öffentlichen Schulwesens keinen Anspruch auf eine unterschiedliche erzieherische Behandlung der Schüler nach Maßgabe der religiösen und weltanschaulichen Vorstellungen ihrer Eltern. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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