Elterliches Erziehungsrecht und öffentliche Schule (Sexualkundeunterricht). Urteil vom 07.12.1976 - 5095/71; 5920/72; 5926/72

Leitsatz: In allen Bereichen des Schulwesens hat der Staat bei der Umsetzung des Rechts auf Bildung den Anspruch der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. Bei der dem Staat grundsätzliche zustehenden Konz...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 42, Pages: 181-202
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Parental right
B Jurisdiction
B Religious freedom
B Law
B Education
B School law
B Denmark
Description
Summary:Leitsatz: In allen Bereichen des Schulwesens hat der Staat bei der Umsetzung des Rechts auf Bildung den Anspruch der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. Bei der dem Staat grundsätzliche zustehenden Konzeption des schulischen Curriculums ist eine Beeinflussung (indoctrination) der Schüler, die als Missachtung von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern aufgefasst werden könnte, zu vermeiden. Diesen Anforderungen werden die schulrechtlichen Bestimmungen in Dänemark über den Sexualkundeunterricht gerecht, zumal Eltern die Möglichkeit haben, auf Privatschulen und Heimunterricht auszuweichen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946